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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

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1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vermittlungsaufträge zwischen Krisztian Barna (im Folgenden „MANAGEMAX“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „AG“), insbesondere auch für sämtliche künftigen Folge- und Zusatzbeauftragungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Mit Inanspruchnahme der Leistung gelten die AGB als angenommen und bilden somit einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen MANAGEMAX und dem AG.

1.2. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur, soweit sie nicht Bestimmungen dieser AGB widersprechen. Nicht widersprechende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen. Im Übrigen ergänzen diese AGB die Rahmen- oder Einzelvereinbarungen.

1.3. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

2. Leistungsgegenstand 

2.1. Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von geeigneten Kandidaten an den AG auf Grundlage des durch den AG bekannt gegebenen Anforderungsprofiles:

a. Der AG erstellt zur zweckmäßigen Vermittlungstätigkeit ein möglichst genaues Anforderungsprofil (fachlich und persönlich) hinsichtlich des gesuchten Personals und stellt dieses MANAGEMAX entweder schriftlich zur Verfügung oder das Profil wird von MANAGEMAX und dem AG gemeinsam erarbeitet und schriftlich festgehalten.

b. Die auftrags- oder projektbezogene Recherche für den AG sowie sämtliche Tätigkeiten während und nach erfolgter Personalsuche wird durch MANAGEMAX nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt. MANAGEMAX verpflichtet sich, im Rahmen der Dienstleistung, alle zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren.

c. Hat sich ein durch MANAGEMAX vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim AG beworben, ist der AG verpflichtet, MANAGEMAX unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen darüber zu informieren. In diesem Fall wird MANAGEMAX keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen. Auf Wunsch des AG wird jedoch auch bezüglich dieses Bewerbers weitergearbeitet und MANAGEMAX ist bei Abschluss eines Anstellungsvertrages berechtigt, das vereinbarte Vermittlungshonorar zu verrechnen.

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2.2. Gegenstand des Vertrages ist lediglich die Vermittlung, nicht jedoch der Abschluss von Verträgen im Namen des AG. Die auf das Rechtsverhältnis zwischen dem AG und dem/ der Vermittelten zur Anwendung gelangenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder sonstigen Bestimmungen gelten nicht für MANAGEMAX, insbesondere nicht Regelungen arbeitsrechtlicher Natur. 

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3. Inseratenschaltung

3.1. In Absprache mit dem AG schaltet MANAGEMAX in lokalen und überregionalen geeigneten Medien. MANAGEMAX wird den AG vorher über allfällige Insertionskosten informieren und diese vom AG freigeben lassen. Diese Insertionskosten werden dem AG in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für die Durchführung von Fachtests bzw. Assessment-Centern, welche nach Absprache mit dem Kunden durchgeführt und zusätzlich an den Kunden verrechnet werden. 

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4. Vertragsabschluss und Beendigung

4.1. Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem AG und dem seitens MANAGEMAX vorgeschlagenen Kandidaten zustande gekommen ist.

4.2. Der erteilte Vermittlungsauftrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien beendet werden. Die bis zu der Beendigung des Vermittlungsauftrages entstandenen Inseratschaltung- und Honorarkosten werden dann zum Datum der Beendigung abgerechnet und dem AG in Rechnung gestellt.

4.3. Der AG verpflichtet sich, den Abschluss eines Anstellungsvertrages mit einem von MANAGEMAX vorgeschlagenen Bewerber sowie das vereinbarte Entgelt innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss per E-Mail mitzuteilen.

4.4. Der Vermittlungsauftrag gilt auch als erfüllt, wenn

a. der Anstellungsvertrag zwischen dem AG und dem seitens MANAGEMAX vorgeschlagenen Kandidaten zu anderen als den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird.

b. ein vom Anforderungsprofil abweichender Arbeitsplatz vorgesehen ist.

c. innerhalb von 12 Monaten, nachdem der AG die personenbezogenen Daten des Kandidaten seitens der MANAGEMAX erhalten hat, ein Anstellungsverhältnis oder eine andere Beschäftigungsform zustande kommt. 

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5. Honorar

5.1.Der Honorarberechnung liegt das vereinbarte Monatsbruttoeinkommen (vereinbartes Fixgehalt, variable Anteile und Sonderzahlungen) des vermittelten Kandidaten zugrunde.  Für leitende Positionen wie Bauleiter, Ingenieure, Techniker usw. beträgt die Honorarberechnung das Doppelte des Monatsbruttoeinkommen des Kandidaten.

5.2. Eine Abrechnung der Pauschale für den administrativen Zeitaufwand („Auswahlmethodik/ Bewerbermanagement“) erfolgt spätestens nach 3 Monaten, sollten bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Einstellung erfolgt sein.

5.3. Zahlungsablauf des Honorars: 50% fällig bei Dienstantritt, 50% fällig nach Vollendung des Probemonats. Jeweils zahlbar innerhalb von 8 (vierzehn) Tagen ab Rechnungslegung.

5.4. Sämtliche Honorarsätze und Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar ohne Abzug.

5.5. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB verrechnet.

5.6. Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch. 

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6. Haftung

6.1. Die von MANAGEMAX zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. auf den Auskünften und Informationen von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen sowie die Echtheit und Richtigkeit allenfalls weitergeleiteter Urkunden kann MANAGEMAX deshalb nicht übernehmen.

6.2. MANAGEMAX wählt ihre Kandidaten bezüglich ihrer generellen Eignung zur Erfüllung der Anforderungen des AG nach bestem Wissen und Gewissen aus. Dies entbindet den AG nicht von der Prüfung der Eignung des Kandidaten. Der AG trägt mit Abschluss des Anstellungsvertrages mit dem Kandidaten die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. MANAGEMAX übernimmt keine Haftung für die Qualifikation, Eignung, Arbeitsbereitschaft oder den Arbeitserfolg des Bewerbers.

 

7. Datenschutz / Geheimhaltung

7.1. Der AG und MANAGEMAX verpflichten sich wechselseitig, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen Mitarbeitern nur insoweit offenbart werden, als dies zur Erfüllung der Leistungen der jeweiligen Vertragspartei aus diesem Vertragsverhältnis erforderlich ist.

7.2. Der AG verpflichtet sich, die ihm von MANAGEMAX übermittelten Daten potenzieller Kandidaten ausschließlich im Rahmen der Bemühungen zur Begründung eines Anstellungsverhältnisses zu verwenden. Jede sonstige Verarbeitung oder Verwendung der Daten, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist untersagt.

 

8. Allgemeines

8.1. Es gilt als vereinbart, dass MANAGEMAX alle in der Vereinbarung beschriebenen Leistungen ohne weitere gesonderte Rücksprache an Partnerfirmen weitergeben kann, was jedoch die Verantwortung gegenüber dem AG in keiner Weise schmälert.

8.2. Erfüllungsort ist der Sitz von MANAGEMAX, nämlich Rudersdorf.

8.3. Der AG und MANAGEMAX vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss von dessen Kollisions- und Verweisungsnormen.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, einer Rahmen- oder Einzelvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

8.4. Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder andere für die Vermittlung relevante Informationen hat der AG umgehend schriftlich bekannt zu geben. 

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9. Hinweise zur Sprachregelung

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die Unterscheidung in weibliche und männliche Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet. Das betreffende Wort bezieht sich jedoch auf beide Geschlechter. So sind beispielsweise mit Kandidaten sowohl Kandidatinnen als auch Kandidaten gemeint. 

Kontakt

Neckamgasse 7

7571 Rudersdorf - AT

+43 676 652 48 83

+43 690 105 12333

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